Über uns

Gegenstand

Das Team des ECHA-Giftinformationszentrums koordiniert die intern bei der ECHA durchgeführten Arbeiten zu allen IT-Instrumenten, Leitlinien und erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen, um den Interessenträgern bei ihren Verpflichtungen zur Seite zu stehen. Wir arbeiten eng mit der Europäischen Kommission zusammen, um sowohl die Industrie als auch die von den Mitgliedstaaten benannten Stellen und ihre Giftinformationszentren zu unterstützen.

Unsere spezialisierten und engagierten Arbeitsgruppen, die sich aus Vertretern aller unserer Interessenträger zusammensetzen, kommen regelmäßig zusammen, um Diskussionen zu führen und über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Diese Arbeitsgruppen sind die folgenden:

  • Arbeitsgruppe IT-Tools-Benutzer
  • Arbeitsgruppe für die Ausarbeitung von Leitlinien
  • Arbeitsgruppe Validierungsregeln
  • Arbeitsgruppe Produktkategorisierungssystem (EuPCS)
  • Beratungsgruppe der benannten Stellen und Giftinformationszentren

Für eventuelle Rückmeldungen oder Fragen verwenden Sie bitte das spezielle ECHA-Kontaktformular.

Rechtlicher Hintergrund

Gemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung sind Unternehmen, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, verpflichtet, den zuständigen nationalen Stellen über bestimmte gefährliche Gemische Informationen zur Verfügung zu stellen. Die benannten Stellen leiten diese Informationen an die Giftinformationszentren weiter, damit diese Laien oder Angehörigen der Heilberufe im Notfall Empfehlungen geben können. In Anhang VIII der im März 2017 angenommenen CLP-Verordnung sind die harmonisierten Anforderungen für Meldungen an Giftinformationszentren (PCN) festgelegt, die ab dem 1. Januar 2021 gelten.

Diese Website wurde von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingerichtet, um Unternehmen, nationalen Stellen und Giftinformationszentren durch die Bereitstellung von Instrumenten, Orientierungshilfen und Unterstützung bei der Erfüllung der neuen Anforderungen zu helfen.