Leitlinien

Leitlinien

Die erste Fassung der „Leitlinien zu harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung – Anhang VIII der CLP-Verordnung“ wurde im März 2019 nach formeller Konsultation der Partner der ECHA – der Partnerexpertengruppe, des Forums, der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission – veröffentlicht. Die Entwürfe der eingegangenen Textbemerkungen und die Antworten der ECHA aus jeder Phase der Konsultation sind auf der ECHA-Website unter „Closed guidance consultations“ (Abgeschlossene Konsultationen zu Leitlinien) verfügbar.

Die Leitlinien zu Anhang VIII unterstützen die Anwendung von Anhang VIII der CLP-Verordnung, in dem die Anforderungen und der Geltungsbereich für die Übermittlung von Informationen über gefährliche Gemische an benannte Stellen der Mitgliedstaaten festgelegt sind.

Die neueste Fassung der Leitlinien zu Anhang VIII befindet sich im Abschnitt „Leitlinien zur CLP-Verordnung“ der ECHA-Website.

Weitere relevante Leitlinien:

  • Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, zu finden unter „Leitlinien“, „Leitlinien zur CLP-Verordnung“
  • Leitlinen zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen, zu finden unter „Leitlinien“, „Leitlinien zu REACH“
  • Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, zu finden unter „Leitlinien“, „Leitlinien zu REACH“