Eigenes Portfolio kennen

Eigenes Portfolio kennen - 2

Sobald Sie festgestellt haben, dass Sie Auflagen unterliegen, und sich mit den Standard-Informationsanforderungen vertraut gemacht haben, ist es an der Zeit, sich mit dem eigenen Produktportfolio zu befassen.

Stellen Sie zunächst fest, welche Produkte bereits angemeldet sind und in welchen Ländern sie in Verkehr gebracht wurden. Bei der Sprache, in der die Mitteilung verfasst ist, muss es sich um die vom Mitgliedstaat, in dem das Gemisch in Verkehr gebracht wird, angegebene Sprache handeln.

Legen Sie den oder die Verwendungszwecke der einzelnen Produkte fest, da hiervon das Datum der Anwendbarkeit sowie die Informationsanforderungen abhängen. Es gibt drei verschiedene Arten der Verwendung:

  • Verwendung durch Verbraucher oder gewerbliche Verwendung – Erfüllungsfrist ab Januar 2021
  • Industrielle Verwendung – Erfüllungsfrist ab Januar 2024

Wenn ein Gemisch mehr als eine der vorstehend genannten Verwendungen aufweist – sei es durch direkte Verwendung oder durch das Vorhandensein in einem Produkt, das weiter unten in der Lieferkette eine neue Rezeptur erhält –, gilt das früheste Anwendbarkeitsdatum (siehe Schritt 1 „Verpflichtungen kennen“). Eine effektive Kommunikation sowohl vor- als auch nachgelagert in der Lieferkette stellt sicher, dass alle Beteiligte über alle aktuellen Informationen über das Gemisch verfügen.

Verkürzte Mitteilung

Für Gemische, die nur an Industriestandorten verwendet werden, ist eine verkürzte Mitteilung eine Option, mit der Sie Informationen bereitstellen können, die in Bezug auf die Zusammensetzung auf das beschränkt sind, was im Sicherheitsdatenblatt enthalten ist. Beachten Sie, dass ein Sicherheitsdatenblatt in einer Standard- oder einer verkürzten Mitteilung keine Informationsanforderung darstellt und das harmonisierte Format weiterhin eingehalten werden muss. Wenn Sie jedoch von der Möglichkeit der verkürzten Mitteilung Gebrauch machen, müssen Sie eine Telefonnummer angeben, die 24 Stunden täglich an sieben Tagen der Woche erreichbar sein muss, damit in einem Notfall ein schneller Zugriff auf Informationen gewährleistet ist.

Gruppenmitteilung

Sie können sich für eine Gruppenmitteilung entscheiden, bei der mehrere Gemische in einer einzigen Mitteilung zusammenfasst werden. Sämtliche Gemische, auf die sich die Gruppenmitteilung bezieht, müssen im Hinblick auf Gefahren für die menschliche Gesundheit und physikalische Gefahren dieselbe Einstufung aufweisen und dieselbe Zusammensetzung haben (wobei sich dies unter bestimmten Bedingungen bei Duftstoffen und Parfum unterscheiden kann).

Freiwillige Mitteilung

Erwägen Sie eine freiwillige Mitteilung für Gemische, bei denen keine Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen besteht, d. h. für ungefährliche Gemische oder Gemische, die ausschließlich als umweltgefährlich eingestuft sind. Eine freiwillige Mitteilung kann sinnvoll sein, wenn Ihr Produkt in ein Gemisch integriert wird, das für die menschliche Gesundheit und aufgrund seiner physikalischen Gefahren als gefährlich eingestuft wird. Auf diese Weise kann eine freiwillige Mitteilung helfen, Ihre vertraulichen Geschäftsinformationen wie etwa die Zusammensetzung Ihres Gemisches zu schützen. Sie ermöglicht es Ihnen, diese Information Ihren Kunden gegenüber lediglich in Form des UFI offen zu legen. Das Anbringen des UFI auf dem Kennzeichnungsetikett wäre jedoch optional.

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Know your portfolio - step 4