Schritte für die Industrie

Schritte für die Industrie – Einleitung

Gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung sind Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Gemische in der EU in Verkehr bringen, verpflichtet, benannten Stellen bestimmte Informationen über ihre Gemische zu übermitteln. Der Anhang sieht ferner ein harmonisiertes Format für Mitteilungen vor. Die Giftnotrufzentralen benötigen die in den Mitteilungen enthaltenen Informationen zum Zwecke der gesundheitlichen Notversorgung bei Zwischenfällen mit diesen Gemischen.

Diese Seiten unterstützen die Industrie in Bezug auf ihre Verpflichtungen gemäß Anhang VIII. Die Empfehlungen basieren auf den aktuellsten verfügbaren Informationen.

 

Steps- intro- link to first page