Eigene Daten anpassen

Eigene Daten anpassen

Um alle erforderlichen Informationen zur Hand zu haben und sie zur effektiven Nutzung durch Giftnotrufzentralen übermitteln zu können, müssen Sie eine Reihe weiterer Aufgaben ausführen.

Überprüfen Sie die Rezeptur und Bestandteile aller Ihrer Gemische, die unter die Sie betreffenden Auflagen fallen. Beginnen Sie mit der Zuweisung genauer Konzentrationen oder geeigneter Konzentrationsbereiche, wobei zwischen den Bestandteilen von zentraler Bedeutung und anderen Bestandteilen zu unterscheiden ist. Nähere Informationen zur Angabe der Konzentrationen von Bestandteilen siehe „Angabe von Konzentrationen gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung“.

Es gibt einige Ausnahmen für Parfums, für die Sie unter Umständen keine Informationen über die Konzentration übermitteln müssen. Die Ausnahme kann angewendet werden, wenn die Bestandteile nicht oder nur für Hautsensibilisierung oder Aspirationstoxizität klassifiziert sind und ihre Gesamtkonzentration 5 % nicht überschreitet.

Zusätzlich können generische Bestandteilsidentifikatoren (GCI) verwendet werden, um Bestandteile eines Gemisches zu identifizieren, wenn sie ausschließlich als Parfum oder Farbstoff im Gemisch verwendet werden. Dies ist nur möglich, wenn sie nicht als gefährlich für die menschliche Gesundheit eingestuft sind und ihre Gesamtkonzentration 5 % bei Parfum oder 25 % bei Farbstoffen nicht überschreitet.

Anhang VIII enthält eine Liste von Standardformeln (mit Angabe der Identität und der Konzentrationen bestimmter Bestandteile), die auf Zement-, Gips- und Betonprodukte beschränkt sind. Gemische, die einer dieser Standardformeln entsprechen, müssen die Standardanforderungen hinsichtlich der Angaben zur Zusammensetzung nicht erfüllen.

In einigen Fällen ist es aufgrund einer unvorhersehbaren Änderung der Bestandteile nicht möglich, die genaue Gemischzusammensetzung zu bestimmen, jedoch ohne Änderungen hinsichtlich Einstufung, Gefahr oder gesundheitlicher Notversorgung, z. B. wenn ein Bestandteil, der toxikologisch ähnlich, aber nicht genau gleich ist, von verschiedenen Lieferanten gekauft wird. Wenn die Bestandteile die in Anhang VIII (Abschnitt 3.5 von Teil B) festgelegten spezifischen Kriterien erfüllen, können sie in einer Gruppe austauschbarer Komponenten zusammengefasst werden.

Es gibt andere Ausnahmen hinsichtlich der Meldung der Zusammensetzung für bestimmte Kraftstoffe, nämlich für die in Anhang VIII Tabelle 3 aufgeführten. Diese Kraftstoffe können gemäß dem Sicherheitsdatenblatt gemeldet werden, in dem auch alle anderen bekannten Bestandteile aufgeführt sind.

Gemische in Gemischen

Spezielle Regeln gelten für Gemische, die in anderen Gemischen enthalten sind, so genannte Gemische in Gemischen (MiM). Informationen über Stoffe, die in den MiM enthalten sind, welche im Endgemisch verwendet werden, sind ebenso bereitzustellen wie für andere Bestandteile des Endgemisches. Die Beschaffung dieser Informationen erfordert möglicherweise eine intensivierte Kommunikation in der Lieferkette, da die Angaben im Sicherheitsdatenblatt in den meisten Fällen nicht ausreichen werden.

Falls die Informationen über die vollständige Zusammensetzung des MiM nicht verfügbar sind, können Sie in Ihrer Mitteilung den von Ihrem Lieferanten bereitgestellten UFI des MiM zusammen mit den Informationen zu den bekannten Bestandteilen verwenden. Sie sollten sicherstellen, dass Ihr Lieferant diesen UFI in eine Mitteilung an die zuständige benannte Stelle aufgenommen hat.

Wenn der UFI nicht vorhanden ist oder der zuständigen benannten Stelle nicht mitgeteilt wurde, können die aus dem Sicherheitsdatenblatt des MiM verfügbaren Informationen über die Zusammensetzung zusammen mit dem Namen und den Kontaktinformationen des EU-Lieferanten verwendet werden. Dies sollte jedoch nur als letztes Mittel erfolgen.

Toxikologische Informationen

Toxikologische Informationen über das Gemisch sind als Freitext einzufügen und können daher nicht in gleicher Weise wie die strukturierten Informationen automatisch in andere EU-Sprachen übersetzt werden. Überprüfen Sie zu diesem Zweck die Qualität der Informationen in Abschnitt 11 des Sicherheitsdatenblatts, da Sie unter Umständen die einschlägigen Informationen extrahieren und neu bearbeiten müssen, um sicherzustellen, dass diese für Giftnotrufzentralen in Notfällen problemlos zugänglich sind. Die Informationen sollten beispielsweise keine Querverweise auf andere Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts enthalten.

Da es sich bei dem Sicherheitsdatenblatt nicht um eine Informationsanforderung handelt, sind sämtliche Daten direkt im PCN-Format und nicht in Anlagen bereitzustellen.

Eindeutiger Rezepturidentifikator (UFI)

Seien Sie darauf vorbereitet, Ihren Kunden UFI bereitzustellen und von Ihren Lieferanten UFI zu erfragen. Im Falle eines MiM können Sie den UFI Ihrem nachgeschalteten Formulierer bereitstellen, so wie Sie von Ihrem vorgeschalteten Lieferanten einen UFI übernehmen können. Dies trägt zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen bei, da keine Informationen über die vollständige Zusammensetzung des MiM offengelegt werden. Auf diese Weise können UFI auch für ungefährliche

Gemische und für Gemische verwendet werden, die nur als gefährlich für die Umwelt eingestuft sind.

Hinweis: Bevor ein UFI in der Lieferkette anstelle von Informationen über die Zusammensetzung mitgeteilt wird, muss der UFI den Giftnotrufzentralen bereits im Rahmen einer Mitteilung bekannt sein.

Zusätzliche Produktinformationen

Richten Sie Ihr Datenverwaltungssystem durch Erhebung oder Zuordnung zusätzlicher Produktinformationen, die für die Mitteilung benötigt werden und die für Sie neu sein können, ein bzw. passen Sie Ihre Daten an. Beispiel:

  • Die Produktkategorie ist eine der neuen Informationsanforderungen. Die Produktkategorie basiert auf dem Hauptverwendungszweck des Produkts. Diese ist gemäß dem harmonisierten europäischen Produktkategorisierungssystem (EuPCS) anzugeben, einem System, das etwa 250 Kategorien umfasst. Sowohl das EuPCS selbst als auch ein praktischer Leitfaden bieten Ihnen bei der Auswahl geeigneter Produktkategorien für Ihre Gemische Unterstützung.
  • Die Farbinformationenkönnen zwar verhältnismäßig unproblematisch sein, erfordern aber möglicherweise einen Abgleich der von Ihrem Unternehmen verwendeten Farbbeschreibungen und der 14 im PCN-Format verfügbaren Farben. Die Informationen müssen für die Notfallversorgung hilfreich sein und die Farben, die von einer Person, die Kontakt zu einem Giftnotrufzentrum aufnimmt, beschrieben werden könnten, realistisch wiedergeben.
  • Bei Produkten, die für die Verwendung durch Verbraucher und die gewerbliche Verwendung bestimmt sind, erfordern möglicherweise auch die Verpackungsinformationen ein gewisses Maß an Arbeit auf Unternehmensebene. Eine Liste unterschiedlicher Verpackungsarten und -größen steht zur Auswahl im PCN-Format zur Verfügung. Bereiche sind in der Mitteilung nicht zulässig.

Adapt your data - step 6