Informationen aktuell halten

Informationen aktuell halten

Die Informationen, die in einer Mitteilung an eine benannte Stelle enthalten sind, müssen das in Verkehr gebrachte Produkt jederzeit genau wiedergeben. Wann immer sich Ihr Produkt in einer Weise ändert, die Informationsanforderungen betrifft, muss sich dies in einer Aktualisierung der bestehenden Mitteilung niederschlagen.

Entwickeln Sie geeignete Verfahren für Monitoring und Änderungsmanagement und stellen Sie sicher, dass sämtliche Informationen über Änderungen des Produktportfolios, der Rezepturen sowie der Einstufung und Kennzeichnung nicht nur bei der Erstmitteilung, sondern auch bei künftigen Aktualisierungen berücksichtigt werden.

Gelegentlich werden veraltete Informationen durch eine Aktualisierung der Mitteilung ersetzt, beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Sie ändern die Notfall-Telefonnummer, die 24 Stunden täglich an sieben Tagen der Woche erreichbar sein muss und die für eine verkürzte Mitteilung erforderlich ist;
  • die Einstufung des Gemisches hat sich geändert.

In anderen Fällen werden die bereits übermittelten Informationen durch Aktualisierungen ergänzt, die auch für die Giftnotrufzentralen weiterhin relevant sind, z. B.:

  • Sie ändern die Bezeichnung Ihres Produkts (die Zusammensetzung des Gemisches bleibt jedoch unverändert);
  • Sie verpacken Ihr Produkt in einer neuen Art von Verpackung;
  • es sind neue toxikologische Informationen verfügbar.

Für den Fall, dass sich die Gemisch-Zusammensetzung ändert, müssen Sie:

  1. einen neuen UFI erstellen;
  2. den auf dem Produkt angebrachten UFI ändern;
  3. eine Aktualisierung der Mitteilung vornehmen, die sämtliche Änderungen widerspiegelt.

 

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