Standard-Informationsanforderungen kennen

Was hat sich geändert?

Was hat sich geändert?

Die Harmonisierung der Informationsanforderungen bedeutet, dass die bestehenden nationalen Anforderungen in der EU durch bestimmte Informationsanforderungen und ein bestimmtes Format für die Datenübermittlung, das PCN-Format (Poison Centres Notification – Meldung an Giftnotrufzentralen), ersetzt wurden.

Einige Informationsanforderungen sind möglicherweise im Vergleich zu früheren Verpflichtungen, die auf nationaler Ebene galten, neu. Möglicherweise müssen Sie neue Informationen erstellen oder die vorhandenen Informationen an das PCN-Format anpassen.

Industry steps 2 illustration

Industry UsersSubmitter details UFI16 characters HarmonisedNew format MixturesClassification and labellingToxicological informationpH, form, physical stateMixture composition ProductsConsumer/professional/industrialPackaging type/sizeProduct categoryColour

Informationsanforderungen -2

Der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI) ist eine neue Meldeanforderung und ein neues Element des Kennzeichnungsetiketts, das ausführlich in Schritt 4 beschrieben wird. Ein Beispiel für einen UFI im richtigen Format ist YV9K-3J9A-G209-C2T7. Der UFI stellt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen den bei der Meldung bereitgestellten Informationen über ein Gemisch und dem entsprechenden in Verkehr gebrachten Produkt her. Er trägt dazu bei, bei einem Zwischenfall schnell eine angemessene Notfallversorgung zu gewährleisten.

Die vollständige chemische Zusammensetzung des Gemisches ist erforderlich. Das bedeutet, dass Sie für gefährliche und ungefährliche Bestandteile die genauen Konzentrationen oder Konzentrationsbereiche angeben müssen. Dies ist mehr als die üblicherweise in einem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen.

Die Einstufung und Kennzeichnung des endgültigen Gemisches/Produkts ist erforderlich. Darüber hinaus müssen die Einstufungsinformationen sowohl des Stoffes als auch des Gemisches im Gemisch (MiM) (einschließlich der im MiM enthaltenen Stoffe) angegeben werden.

Es sind toxikologische Angaben für das Gemisch bereitzustellen. Diese Informationen sind als Freitext anzugeben und liegen normalerweise in Abschnitt 11 eines Sicherheitsdatenblatts vor.

Das Produkt ist nach seiner hauptsächlichen Zweckbestimmung einer Produktkategorie gemäß dem europäischen System zur Produktkategorisierung (EuPCS) zuzuordnen – z. B. Spülmittel, Kleber, Dekoranstrich.

Alle Mitteilungen müssen darüber hinaus Angaben zur Identifizierung des Mitteilungspflichtigen, des Produkts (z. B. Handelsname, Verpackung, Farbe) und darüber enthalten, ob das Gemisch durch Verbraucher, für gewerbliche Zwecke oder für industrielle Zwecke verwendet wird.

Information requirements - step 3